Der OWID e.V.

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Der OWID e.V. und seine Mitglieder

Der Verein „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ e.V. (OWID e.V.) wurde 2024 als Trägerverein zur Unterstützung des Ombudsgremiums, das den gleichen Namen trägt, ins Vereinsregister eingetragen. Die Arbeit des Ombudsgremiums und der Vereinsorgane wird von einer Geschäftsstelle in Berlin unterstützt.

Mit der Gründung des Trägervereins werden das Ombudsgremium und seine Geschäftsstelle ab 2025 auf Grundlage einer institutionellen Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert.

Die Satzung des Vereins OWID e.V. kann hier heruntergeladen werden. Registergericht ist das Amtsgericht Bonn (die Vereinsregister-Nr. ist VR 12366).

Mitglieder des Trägervereins OWID e.V. sind die folgenden Mitglieder der Allianz der Wissenschaftsorganisationen:

Der Vorstand des OWID e.V.

Der Vorstand des Vereins OWID e.V. besteht aus zwei Vorsitzenden, wobei ein Mitglied stets der DFG und das zweite Mitglied einer anderen Mitgliedseinrichtung angehört. Vorsitzende des Trägervereins ist die Generalsekretärin der DFG, Dr. Heide Ahrens, der Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Dr. Jens-Peter Gaul, ist zweites Vorstandsmitglied. 

Der Vereinszweck

Der Zweck des Vereins OWID e.V. ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Standardbildung und Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis in Deutschland.

Die Satzung des OWID e.V. formuliert in § 2 Abs. 3 den Satzungszweck und somit die Kernaufgaben des gemeinnützigen Vereins wie folgt:

  1. die Aktualisierung und Weiterentwicklung von Standards im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis;
  2. die Aufklärung wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis;
  3. die Mediation zur Auflösung von Konflikten zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und/oder einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem Ziel der Umsetzung der Standards im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis;
  4. die nationale und internationale Vernetzung mit Expertinnen und Experten im Bereich der wissenschaftlichen Integrität mit dem Ziel, den Diskurs zur guten wissenschaftlichen Praxis aktiv mitzugestalten und die Bearbeitung internationaler, grenzüberschreitender Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu ermöglichen.

Die Aufgaben des Ombudsgremiums und der Geschäftsstelle

Das Ombudsgremium und dessen Geschäftsstelle beraten vertraulich bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität sowie in konkreten Konflikten mit Bezügen zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP). Wenn die Anfragenden dies wünschen, kann ein der Vermittlung dienendes Ombudsverfahren eröffnet werden. Überdies organisieren das Gremium und dessen Geschäftsstelle regelmäßig das Symposium der Ombudspersonen zur GWP und vernetzen sich national und international mit Expert:innen der GWP. Mitglieder des Ombudsgremiums und Referent:innen der Geschäftsstelle halten regelmäßig Vorträge über die eigene Tätigkeit. Anhand seiner Einzelfallerfahrung trägt das Ombudsgremium aktiv zur Weiterentwicklung und Aktualisierung der Empfehlungen zur GWP bei. Seit 2020 läuft zudem das Projekt „Dialogforen zur guten wissenschaftlichen Praxis“, in dem drei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen tätig sind.

Das Ombudsgremium besteht seit 2025 satzungsgemäß aus mindestens vier Wissenschaftler:innen, die insbesondere die Bereiche der Lebens-, Natur-, Ingenieur- sowie Sozial- und Geisteswissenschaften repräsentieren, um ein möglichst breites Spektrum der Fächer und wissenschaftlichen Methoden zu vertreten. Im Rahmen der Gründungsversammlung des Vereins wurde beschlossen, das Ombudsgremium personell auf fünf Mitglieder zu erweitern, um mehr wissenschaftliche Fachgebiete abdecken zu können. Seit 2025 besteht das Ombudsgremium aus fünf Mitgliedern.

Ausführlichere Informationen zur Arbeitsweise des Gremiums liefern die „Verfahrensgrundsätze“ und die FAQ-Sammlung des Ombudsgremiums.

Zur Geschichte des Ombudsgremiums

Das überregional tätige Ombudsgremium wurde erstmals 1999 vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft als „Ombudsman der DFG“ eingesetzt. 2010 wurde das Gremium in „Ombudsman für die Wissenschaft“ umbenannt. Hiermit wurde die unabhängige Tätigkeit des Gremiums noch einmal deutlicher unterstrichen und die vom Ombudsgremium geführten Ombudsverfahren klarer von den DFG-eigenen Verfahren zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Förderungen oder anderen DFG-Bezügen abgegrenzt. Die Förderung des Ombudsgremiums wurde bisher über eine Bewilligung auf Zeit an der Hochschule des Sprechers bzw. der Sprecherin des Gremiums gewährleistet.

Das Ombudsgremium und seine Geschäftsstelle können mit der Gründung des Vereins OWID e.V. nun institutionell über die DFG finanziert werden. Erforderlich hierfür war zunächst der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages (2022), durch den das Ombudsgremium und dessen Geschäftsstelle nun institutionelle Zuwendungsmittel über die DFG erhalten können (siehe Pressemitteilung Nr. 39 der DFG vom September 2024). Möglich wurde dies durch das Engagement der DFG, die sich für diese Änderung und die Vereinsgründung auf mehreren Ebenen intensiv eingesetzt hat. Seit 2024 wird gemeinsam mit einer neuen Verwaltungsleitung in der Geschäftsstelle des Ombudsgremiums eine eigene Verwaltungsstruktur für den OWID e.V. aufgebaut, der ab März 2025 die eigenständige Geschäftstätigkeit aufnimmt.

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