Das überregionale Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“, dessen Tätigkeit in Leitlinie 6 („Ombudspersonen“) des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ beschrieben ist, wird im Jahr 2025 abgelöst vom „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ (abgekürzt OWID). Das Ombudsgremium ist weiterhin das zentrale Beratungs- und Vermittlungsgremium in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis in Deutschland. Es wird von einem Trägerverein gleichen Namens, dem „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland e.V.“ in seiner beratenden und vermittelnden Tätigkeit unterstützt und ab diesem Jahr institutionell gefördert werden. Die Umwandlungsprozesse gingen mit einer Erweiterung des Ombudsgremiums auf fünf Mitglieder einher, um ein möglichst breites Spektrum der Fächer und wissenschaftlichen Methoden zu vertreten. Die Information zu den neuen Mitgliedern finden Sie hier.
Im Jahr 2024 wurde der Grundstein für eine Umbenennung des Gremiums und für dessen zukünftige institutionelle Förderung gelegt: Der Trägerverein „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ e.V. wurde ins Vereinsregister eingetragen (die Gründung erfolgte 2022). Mitglieder des Vereins sind die Mitgliedseinrichtungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (siehe auch weiterführende Informationen hier). Vorsitzende des Trägervereins ist die Generalsekretärin der DFG, Dr. Heide Ahrens, der Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Dr. Jens-Peter Gaul, ist zweites Vorstandsmitglied.
Mit der Gründung des Vereins können das Ombudsgremium und seine Geschäftsstelle in Berlin ab 2025 auf Grundlage einer institutionellen Förderung durch die DFG finanziert werden. Erforderlich hierfür war ein Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages, durch den das Ombudsgremium und dessen Geschäftsstelle nun institutionelle Zuwendungsmittel über die DFG erhalten können (siehe auch die Pressemitteilung Nr. 39 der DFG vom September 2024). Mit der Vereinsgründung bilden nun die Mitglieder des sogenannten wissenschaftlichen Beratungs- und Vermittlungsgremiums des Vereins (§ 12 der Vereinssatzung) das überregionale Ombudsgremium. Das Nominierungsrecht für die Gremiumsmitglieder liegt weiterhin beim Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Sie werden ab jetzt jedoch durch die Mitgliederversammlung des Vereins bestellt und abberufen. In seiner beratenden und vermittelnden Tätigkeit ist das Ombudsgremium unabhängig.
Das Ombudsgremium und dessen Geschäftsstelle beraten vertraulich bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität sowie in konkreten Konflikten mit Bezügen zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP). Das überregional tätige Ombudsgremium wurde erstmals 1999 vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft als „Ombudsman der DFG“ eingesetzt. 2010 wurde das Gremium in „Ombudsman für die Wissenschaft“ umbenannt, um das Gremium und die von ihm geführten Ombudsverfahren klarer von den DFG-eigenen Verfahren zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Förderungen oder anderen DFG-Bezügen abzugrenzen. Eine Übersicht über die ehemaligen Gremiumsmitglieder seit 1999 ist hier zu finden.
Ausführlichere Informationen zur Arbeitsweise des Gremiums liefern die „Verfahrensgrundsätze“ und die FAQ-Sammlung des Ombudsgremiums.
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